Interessen wahren
und Lösungen
erarbeiten

Neben der treuhänderischen Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien haben die Experten der Verwey GmbH eine über 45-jährige Erfahrung und Kompetenz in der Verwaltung notleidender Immobilien aufgebaut. Heute beschäftigt das Unternehmen allein für dieses Geschäftsfeld ein hochqualifiziertes Team aus rund 10 Spezialisten.

Das Expertenteam für das Feld „Zwangsverwaltung“ besteht bei der Verwey GmbH aus hausinternen Volljuristen, Kaufleuten und Fachwirten in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Buchhaltern sowie Architekten und Bautechnikern.

Im juristischen Außenverhältnis tritt die Verwey GmbH hierbei als kaufmännische Erfüllungsgehilfin der Zwangsverwalter Hans Verwey, Hagen Bens und Stefan Bens (Zwangsverwaltungssozietät Verwey – Bens GbR) auf. Ziel des langjährig bewährten Zusammenwirkens zwischen der Sozietät und den Mitarbeitern der Verwey GmbH ist es, von Zwangsverwaltung betroffene oder sogenannte notleidende Immobilien so zu betreuen, dass sie unter Interessenwahrung der Grundpfandrechtsgläubiger für den Immobilienmarkt möglichst wieder wirtschaftlich rentabel werden.

Insofern verfügt das "Zwangsverwaltungsteam" über jahrzehntelange Erfahrung in der gerichtlichen Verwaltung mit weit über 10.000 abgewickelten Verfahren, angefangen von Eigentumswohnungen über Wohn- und Geschäftsimmobilien bis hin zu Hotels, Gewerbe- und Industrieparks, Altenpflegeheimen und Spezialimmobilien.

Team im Arbeitsprozess
Juristin am Schreibtisch auf dem eine Figur von Justizia steht

Weiterhin ist das Team auch spezialisiert auf die sogenannte „stille oder kalte Zwangsverwaltung“ notleidender Immobilien sowie größerer Immobilienportfolios, welche die Verwey GmbH bundesweit im Auftrag namhafter in- und ausländischer Kreditinstitute sowie Hypothekenbanken als Asset- und Property-Manager oder gar als Erfüllungsgehilfin der dortigen Institutszwangsverwalter bis hin zur Wiedervermarktung oder Stabilisierung der Immobilien betreut.

Auch Eigentümer mit in Schieflage geratenen Immobilien können sich vertrauensvoll an die Verwey GmbH wenden. Ein entscheidender erster Schritt aus der gegebenen Situation heraus besteht oft darin, nach einhergehender Beratung und Analyse der Immobilie durch Experten mit diesen gemeinsam bei der finanzierenden Bank bezüglich einer Lösung vorzusprechen. Unter Umständen lässt es sich dadurch – in Verbindung mit weiteren notwendigen Schritten – abwenden, dass die Grundpfandrechtsgläubigerin den Grundbeseitz in die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung schickt.